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Steueränderungen ab 2025 für Unternehmer in Deutschland

Die Grenze, ab denen Unternehmen nach dem Steuerrecht Bilanzen und doppelte Buchführung erstellen müssen, werden ab 2025 angehoben.
Bisher gab es eine Umsatzgrenze von 600.000,00 EUR pro Jahr, bis zu der Unternehmen keine Bilanzen erstellen mussten; ab 2025 wird ein Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 800.000,00 EUR nicht mehr verpflichtet sein, Bilanzen zu erstellen.
In Bezug auf den erzielten Gewinn wurde die Umsatzgrenze ab dem 01.01.2025 von bisher EUR 60.000,00 auf EUR 80.000,00 erhöht.
Wird eine dieser Umsatzgrenzen überschritten, kann die einfache Buchführung mit Einnahme- und Überschussechnung zunächst weitergeführt werden, bis das Finanzamt die doppelte Buchführung anordnet.
Wenn einer der Umsatzgrenzen überschritten wurde und in Zukunft voraussichtlich nicht wieder überschritten wird, kann eine Befreiung von der Pflicht zur doppelten Buchführung beim Finanzamt beantragt werden.
Ab dem 01.01.2025 hat sich auch die Grenze für den Übergang zur Regelbesteuerung in Deutschland durch einen Kleinunternehmer geändert. Ein Kleinunternehmer hat Anspruch auf Umsatzsteuerbefreiung, wenn sein Jahresumsatz die Grenze von EUR 25.000,00 nicht überschreitet (bis Ende 2019 waren es EUR 17.500,00 und bis Ende 2024 EUR 22.000,00). Ein Kleinunternehmer kann freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln, muss aber abwägen, ob dies für ihn von Vorteil ist, wobei er alle damit verbundenen Kosten und die Preise für die Kunden berücksichtigen muss. Es lohnt sich oft, einen Steuerberater zu konsultieren, um die Vorteile und Verpflichtungen einer solchen Änderung sorgfältig zu analysieren.

Admin
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