Die Grenzwerte, ab denen Unternehmen nach dem Steuerrecht Bilanzen und doppelte Buchführung erstellen müssen, wurden ab 2024 erhöht.
Bisher gab es eine Umsatzgrenze von 600.000,00 EUR pro Jahr, bis zu der Unternehmen keine Bilanzen erstellen mussten; ab 2024 wird ein Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 800.000,00 EUR nicht mehr verpflichtet sein, Bilanzen zu erstellen.
Hinsichtlich des erzielten Gewinns wurde der Grenzwert von bisher EUR 60.000,00 auf EUR 80.000,00 erhöht.
Wird eine dieser Schwellenwerte überschritten, kann die einfache Buchführung mit Gewinn- und Verlustrechnung zunächst weitergeführt werden, bis das Finanzamt die doppelte Buchführung anordnet.
Wenn einer der Schwellenwerte überschritten wurde und in Zukunft voraussichtlich nicht wieder überschritten wird, kann eine Befreiung von der Pflicht zur doppelten Buchführung beim Finanzamt beantragt werden.
Der Übergang zur Mehrwertsteuer in Deutschland durch den Kleinunternehmer bleibt ab 2020 unverändert. Ein Kleinunternehmer hat Anspruch auf Mehrwertsteuerbefreiung, wenn sein Jahresumsatz die Grenze von 22.000,00 EUR nicht überschreitet (bis Ende 2019 steigt sie auf 17.500,00 EUR). Ein Kleinunternehmer kann freiwillig zur Mehrwertsteuer wechseln, muss aber abwägen, ob dies für ihn von Vorteil ist, wobei er alle damit verbundenen Kosten und die Preise für die Kunden berücksichtigen muss. Es lohnt sich oft, einen Steuerberater zu konsultieren, um die Vorteile und Verpflichtungen einer solchen Änderung sorgfältig zu analysieren.
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Steueränderungen ab 2024 für Unternehmer in Deutschland
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- Published August 3, 2022
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