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Vor- und Nachteile einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Vorteile der GmbH

Im Vergleich zu einer Personengesellschaft hat eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung die folgenden Vorteile:

– Begrenzung der Haftung für das Unternehmensvermögen. Die Aktionäre haften nicht mit ihrem Vermögen

privat.

– Die eigene Rechtsfähigkeit der GmbH, d.h. Die GmbH kann eigene Geschäfte tätigen und z.B.

Anteile an anderen Unternehmen halten.

– Besteuerung: Während die Gesellschafter einer Personengesellschaft einer progressiv ansteigenden Besteuerung unterworfen sind

Einkommenssteuer einschließlich ihres Anteils am Gewinn, der Körperschaftssteuersatz

ist in der Regel deutlich niedriger.

– Implizite Rücklagen können gebildet werden, da die Gewinne nicht ausgeschüttet werden müssen.

– Ein Wechsel der Gesellschafter stellt kein Hindernis im Sinne des Gesetzes über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung dar.

(GmbH-Gesetz), aber es können Hinderungsgründe im Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden.

– Die Satzung (Gesellschaftsvertrag) kann flexibel gestaltet werden, z.B. kann ein Vorstand eingerichtet werden

Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder, während von den Aktionären ein zusätzlicher Beitrag verlangt werden kann.


– Bei der Veräußerung eines Unternehmens sind nur die folgenden Angaben erforderlich

Übertragung der von den Aktionären gehaltenen Aktien auf den Erwerber.

– Wenn kein Gesellschafter bereit ist, als Geschäftsführer zu fungieren, können folgende Personen ernannt werden

externer Geschäftsführer. Dies kann z. B. die Nachfolge im Unternehmen erleichtern.

Benachteiligungen der GmbH

Neben den genannten Vorteilen, die mit der GmbH verbunden sind, gibt es auch Nachteile und Risiken, die man kennen muss, um Rechtsschäden zu vermeiden und durch die die GmbH in manchen Fällen nicht die optimale Rechtsform darstellt.

– Die Gründung einer GmbH und andere organisatorische Maßnahmen (z.B. Satzungsänderungen) bedürfen der notariellen Beurkundung und der Eintragung in das Handelsregister.


– Die Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH muss notariell beurkundet werden; bei Personengesellschaften kann nur die Schriftform ohne notarielle Beurkundung gewahrt werden.

– Die GmbH unterliegt in vollem Umfang den Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuches, d.h. kaufmännische Buchführung und kaufmännische Bilanzierungspflichten, kaufmännische Defektmeldepflichten usw.

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