Back

Mindestlohn in Deutschland

In der heutigen Zeit ist der europäische Binnenmarkt eine Herausforderung für jeden Unternehmer, insbesondere für polnische Unternehmer. Ein Unternehmer, der auf dem deutschen Markt tätig ist oder kurz davor steht, ein Unternehmen zu gründen, muss sich bewusst sein, dass er Rechte und Pflichten hat. Die wichtigste Verpflichtung eines Arbeitgebers, der einen Arbeitnehmer nach Deutschland entsendet, ist die Zahlung des Mindestlohns. Zu beachten ist, dass der Mindestlohn in Deutschland für jede Art von Arbeitsleistung fällig ist und nicht nur für Arbeitnehmer gilt, die nach Deutschland entsandt werden, sondern auch für Arbeitnehmer, die sich auf einer Geschäftsreise in Deutschland befinden, für Saisonarbeiter und für Leiharbeitnehmer (Arbeitnehmerüberlassung). Der Mindestlohn in Deutschland gilt für alle, die arbeiten, unabhängig von der Form der Beschäftigung. Kurz gesagt, auch Auftragnehmer und Leiharbeiter profitieren davon.

Welchen Mindestlohn Sie in Deutschland erhalten, wird durch das Mindestlohngesetz und auch durch Tarifverträge geregelt. Bei der Gründung eines Unternehmens in Deutschland und der Festlegung eines Mindestlohns ist es wichtig, zunächst zu prüfen, in welcher Branche das Unternehmen tätig sein wird, wenn es einen Arbeitnehmer nach Deutschland entsendet. Für einige Unternehmen ist dies jedoch oft nicht offensichtlich. Es kommt häufig vor, dass ein Unternehmen im Grenzbereich mehrerer Gewerke tätig ist (z. B. bieten Bauunternehmen häufig Elektro- und Gerüstbauleistungen an) und zwei oder drei Gewerke in ihrem Betrieb kombiniert. Häufig kommt es zu einer falschen Einstufung, die zu einem Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns führen kann. Ein auf dem deutschen Markt tätiger Unternehmer muss sowohl die europäischen als auch die deutschen Vorschriften beachten, um nicht gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns zu verstoßen.

Wenn ein Unternehmer die Branche, in der er tätig werden will, richtig einordnet, kann der Mindestlohn je nach Region „alte Bundesländer“, „neue Bundesländer“ oder der Stadt Berlin unterschiedlich sein. Die folgenden Elemente beeinflussen, welcher Mindestsatz angewendet werden sollte:


a.) die Einstufung des Arbeitnehmers b.) ob es sich um eine qualifizierte Fachkraft oder nur um eine Hilfskraft handelt, die einfache Arbeiten ausführt

Es ist zu beachten, dass vor der Entsendung eines Arbeitnehmers nach Deutschland eine auf deutsches Recht spezialisierte Anwaltskanzlei konsultiert werden sollte.

Mindestlohn in Deutschland ab 1. Januar 2025, aufgeschlüsselt nach Branchen:

IndustrieStundensatz in Euro
Allgemeiner Tarif (gilt, wenn kein Tarifvertrag besteht)12,82
Bauindustrie mindestens 14,41
DachdeckerUngelernter Arbeiter – 14.35 Gelernter Arbeiter – 16.00
Elektrohandwerk14,41
Fleischindustrie12,82
GebäudereinigungInnenreinigung – 14.25, Fachleute/Fassadenreinigung und Fensterreinigung – 17.65
Gerüstbauerhandwerk13.95 ab 01.10.2024.
Leiharbeiter14,00 ab 10/2024, 14,53 04/2025
Maler und Lackiererungelernter Arbeiter – 13,00 (ab 01.04.2024) Facharbeiter – 15,00 (ab 01.04.2024)
PflegebereichHilfsarbeiter – 15,50 (ab 01.05.2024), 16,10 (ab 01.07.2025), für Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung – 16,50 ab 01.05.2024 (17,35 ab 01.07.2025), Facharbeiter – 19,50 ab 01.05.2024, und ab 01.07.2024 – 20,50
Admin
Admin
https://www.daniel-kanzlei.de

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Używamy plików cookie, aby zapewnić Ci najlepsze doświadczenia. Polityka prywatności