
Deutschland hat eine spezielle Mehrwertsteuerregelung für Kleinunternehmer, die sogenannte ‚Kleinunternehmerregelung‘. Diese Regelungen ermöglichen es Unternehmern mit geringerem Umsatz, von einer vereinfachten Steuerregelung zu profitieren. Diese Grenzwerte wurden in den letzten Jahren mehrmals geändert, und ab 2025 steht eine wichtige Aktualisierung an.
Umsatzgrenzen 2019-2025
Im Folgenden finden Sie die sich ändernden Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer in Deutschland:
Jahr | Maximaler Umsatz im vergangenen Jahr | Maximaler Umsatz in diesem Jahr |
---|---|---|
2019 | 17 500 € | 50 000 € |
2020 | 22 000 € | 50 000 € |
2021 | 22 000 € | 50 000 € |
2022 | 22 000 € | 50 000 € |
2023 | 22 000 € | 50 000 € |
2024 | 22 000 € | 50 000 € |
2025 | 25 000 € | 100 000 € |
Was ändert sich ab 2025?
- Nettoumsatz: Ab 2025 beziehen sich die Grenzen auf den Nettowert, d.h. ohne Mehrwertsteuer.
- Überschreitung der Grenze: Das Überschreiten eines Umsatzes von 100.000 € im laufenden Jahr führt zum automatischen Verlust des Kleinunternehmerstatus ab dem Zeitpunkt des Überschreitens und der Verpflichtung, die normalen Mehrwertsteuerregeln anzuwenden.
- Harmonisierung mit dem EU-Recht: Die neue Gesetzgebung steht im Einklang mit der EU-Richtlinie 2020/285 und ermöglicht es Unternehmern aus anderen EU-Ländern, ebenfalls von dem vereinfachten System zu profitieren.
Warum sind diese Änderungen wichtig?
Durch die Anhebung der Grenzwerte erhöht sich die Zahl der Unternehmer, die von den vereinfachten Mehrwertsteuer-Buchführungsregeln profitieren können. Das bedeutet weniger Papierkram und geringere Verwaltungskosten, was besonders für Kleinstunternehmen und solche, die in kleinerem Umfang tätig sind, wichtig ist.