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Freistellung

Bauarbeiter hält Freistellungsbescheinigung vor einer Baustelle.

Freistellungsbescheinigung – Pflicht für Bauunternehmen

In Deutschland müssen Bauherren und Auftraggeber bei Bauleistungen in der Regel 15 % Bauabzugsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Mit einer gültigen Freistellungsbescheinigung können Sie sich von dieser Pflicht befreien.

Für wen ist Freistellung wichtig?

  • Bauunternehmen aus Deutschland und dem Ausland
  • Subunternehmer und Dienstleister im Bauwesen
  • Auftragnehmer, die regelmäßig Bauleistungen erbringen

Ihre Vorteile mit Freistellung:

  • Keine Abzüge durch Auftraggeber
  • Bessere Liquidität Ihres Unternehmens
  • Rechtssicherheit gegenüber Finanzamt und Geschäftspartnern

Unser Service:

  • Antragstellung und Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Prüfung und Verlängerung bestehender Bescheinigungen
  • Unterstützung bei internationalen Bauprojekten

Ausgezeichneter Support

Wir sind für Sie da

Kontaktieren Sie uns – wir antworten und führen Ihren Fall von A bis Z.