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Grenzwerte für den Übergang von der EÜR zur Bilanz in Deutschland (2020-2025)

Grenzwerte für den Übergang von der EÜR zur Bilanz in Deutschland (2020-2025)

In Deutschland gelten bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen, die darüber entscheiden, ob von der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zur doppelten Buchführung mit Bilanz (Bilanzierung) gewechselt werden muss.

In den letzten fünf Jahren änderten sich diese Schwellenwerte wie folgt:

JahrUmsatzgrenzeGewinngrenzeBilanzierungspflicht
2020600.000 €60.000 €Ja
2021600.000 €60.000 €Ja
2022600.000 €60.000 €Ja
2023600.000 €60.000 €Ja
2024800.000 €80.000 €Ja
2025800.000 €80.000 €Ja

Ab dem 1. Januar 2024 wurden im Rahmen des sogenannten „Wachstumschancengesetzes“ die Schwellen angehoben auf:

  • 800.000 € Umsatz pro Jahr
  • 80.000 € Gewinn pro Jahr

Wichtige Hinweise:

  • Die Bilanzierungspflicht entsteht, sobald einer der Schwellenwerte überschritten wird.
  • Der Wechsel zur Bilanzierung erfolgt erst nach schriftlicher Mitteilung des Finanzamts und gilt für das dem Überschreitungsjahr folgende Steuerjahr.
  • Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte) sind unabhängig von Umsatz und Gewinn von der Bilanzierungspflicht befreit.

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